Auf Anordnung der Bundes- und Landesregierung ist der "Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen" ab dem 02. November bis zum 30. November 2020 hin untersagt.
Einzig der Individualsport, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand" ist weiterhin möglich.
Bleiben Sie gesund!